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Das Hybrid-Kraftwerk bei Prenzlau liefert aus Windstrom erzeugten Wasserstoff.

23. September 2020

"Elektrolyse- und Pyrolyse-Anlagen von EEG-Umlage befreien"

Statement von DVGW-Vorstandsvorsitzendem Prof. Dr. Gerald Linke zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021)
Das Hybrid-Kraftwerk bei Prenzlau liefert aus Windstrom erzeugten Wasserstoff.; © ONTRAS Gastransport GmbH
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW © DVGW

"Der Einsatz von Power-to-Gas-Anlagen zur Erzeugung von klimaneutralen Gasen ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Unter den bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland, ist diese Technik jedoch nicht wettbewerbsfähig. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes besteht nun die Chance, die Befreiung der Produktion von klimaneutralem Wasserstoff von der EEG-Umlage schnell in die Tat umzusetzen.

Die Bundesregierung sollte den Betrieb von Elektrolyse- und Pyrolyse-Anlagen vollständig von der EEG-Umlage befreien, um Unternehmen die wirtschaftliche Erzeugung von klimaneutralem Wasserstoff in Deutschland zu ermöglichen. Mit der “Besonderen Ausgleichsregelung” steht zwar ein etabliertes Instrument zur Verfügung. Eine damit erreichbare teilweise Reduktion der EEG-Umlage kann aber allenfalls ein Zwischenschritt zu einer Komplettbefreiung sein. 

Von einer Absenkung der EEG-Umlage sollten insbesondere diejenigen Betreiber profitieren, die Wasserstoff in die bereits bestehende Gasinfrastruktur einspeisen. So können breite Verbrauchergruppen in verschiedenen Sektoren eine kurzfristige Perspektive für eine CO2-arme Energieversorgung erhalten und ein wertvoller Beitrag zum Aufbau einer klimafreundlichen Wasserstoffinfrastruktur geleistet werden."

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