Zur Abnahme von Gasleitungen bis 5 bar sind im DVGW-Regelwerk für bestimmte Aufgabenbereiche Sachkundigen zur Durchführung von Arbeiten gefordert. Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende Fachkenntnisse besitzen und mit den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblätter, DIN-Normen u. a. m.) soweit vertraut sind, dass Sie den betriebssicheren Zustand der Arbeiten beurteilen können. Die Qualifikation der Sachkundigen ist durch regelmäßige Schulung zu sichern und in geeigneter Form zu dokumentieren. Sachkundigen müssen schriftlich vom Unternehmen oder dem die Unternehmerpflichten ausübenden verantwortlichen Betriebsleiter ernannt werden.