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Referentenentwurf des Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (Geologiedatengesetz – GeolDG)
eits- und Grundwasserstandsdaten und bewerten diese zur Sicherstellung der Versorgungs-sicherheit. Im Sinne des § 2 Abs. 3 werden diese Daten also nicht zum Zweck geologischer Untersuchungen erhoben [...] Messungen des Grundwassers…