Download
Referentenentwurf des Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (Geologiedatengesetz – GeolDG)
kritischer Infrastrukturen, die nach Artikel 13, Absatz 1 der INSPIRE-Richtlinie ausgenommen sind, werden nicht öffentlich bereitgestellt. Begründung: Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss gewährleistet
…