Regelwerk
Arbeitsblatt G 452-2
2020-08
Anbohren und Absperren; Teil 2: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken bis 5 bar und Außendurchmesser bis 315 mm
anzuwenden, um Einbindungsarbeiten an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen zu ermöglichen, ohne dass es dabei zu unannehmbaren Einbußen der Betriebsfähigkeit (Nutzungsdauer) der Rohrleitung kommt. Zusätzliche [...] Bedingungen (Betriebsfähigkeit/Restnutzungsdauer)
Abquetschen muss unter…