Regelwerk
Gasfachliche Norm DIN EN 15502-2-1
2024-08
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW
Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht [...] einzelnen Kesselmoduls muss berücksichtigt werden. Wenn n−1 Kesselmodule in Betrieb…