Regelwerk
Merkblatt GW 125
2013-02
Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle
Abstand der unterirdischen Leitungen (Außendurchmesser) mindestens 2,50 m von der Stammachse betragen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Stammdurchmessers (siehe FGSV Nr. 293/4) bzw. Stammfußes [...] zur Folge.
Wurzeln können in kleinste Zwischenräume und Öffnungen einwachsen. Direkte…