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Abschlussbericht_Enquete-Kommission_6_1_Finalfassung.pdf
t-Leitstelle“ eingerichtet. Darüber obliegt es dem zuständi-gen Mitglied der Landesregierung die Informa-tionstechnik und das E-Government in der Lan-desverwaltung zu steuern und zu koordinieren. Die EK 6/1 hat
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