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Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
flüssige oder gasförmige Biomasse kann abweic hend von den Nummern 6 und 7 der Anlage 4 für den nicht erneuerbaren Antei l der Wert 0,5 0,3 verwendet werden,
· Abs. 1 Nr. 2: für gasförmige Biomasse, die [...] Verfahren als Teil des GEG…