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Referentenentwurf des Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (Geologiedatengesetz – GeolDG)
g sowie Betriebsgeheimnisse und Urheberrechte verletzende Übermaßregelung ab. Der Aufwand bspw. für im Rahmen der Beantragung von W asserentnahmerechten durchzuführenden Bewertungen auf
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