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Komponenten des Grundwasserschutzes

Dem Grundwasser kommt als Ressource eine besondere Bedeutung zu. Der DVGW engagiert sich in der fachpolitischen Diskussion für den vorsorgenden Gewässerschutz - unter anderem in den Bereichen Erdwärmenutzung, Fracking sowie Sand- und Kiesgewinnung.

Grundwasser und Grundwasserschutz; © Foto: CC0-Lizenz
DVGW zur Novellierung der Grundwasserverordnung

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) begrüßt die in der Novellierung der Grundwasserverordnung vorgesehene Einführung eines Schwellenwerts für pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten. Bei diesen Metaboliten handelt es sich um Abbauprodukte der eigentlichen Wirkstoffe. Diese sind zwar aus Sicht des Pflanzenschutzes nicht mehr relevant, können aber aus Sicht des Gewässer- und Gesundheitsschutzes durchaus kritisch sein.

Der DVGW fordert daher in seiner Stellungnahme einen flächendeckend geltenden Schwellenwert von 1 Mikrogramm pro Liter entsprechend des in Deutschland bewährten Konzepts der gesundheitlichen Orientierungswerte. 

zum Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung vom 8. August 2016

DVGW-Information zum Gewässerschutz vor untertägigen Gefährdungen (u.a. Fracking)

Die vorliegende DVGW-Information erläutert die im Wasser-, Umwelt- und Bergrecht enthaltenen  Regelungen mit  Relevanz insbesondere für den Schutz des Grundwassers vor untertägigen Gefährdungen. Dazu gehören auch die am 4. August 2016 in Kraft getretenen wasser-, umwelt-und bergbaurechtlichen Vorschriften zum Einsatz der Fracking-Technologie und zu Tiefbohrungen. Weiterhin werden die bereits im  DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthaltenen Ansätze für die dreidimensionale Ausweisung von Wasserschutzgebieten dargestellt. 

Wie der DVGW sich für den Schutz des Grundwasser stark macht:

Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau

DVGW, LAWA und die Verbände der Kies- und Sandindustrie einigen sich auf wasserwirtschaftliche Kriterien zur Prüfung einer möglichen Kies- und Sandgewinnung (Nassabbau) in der Schutzzone III B im Einzelfall.

Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau

DVGW-Information zur Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

Die Erdwärmenutzung hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Im Vordergrund steht der positive Effekt der Nutzung der Erdwärme als regenerative Energiequelle.

Aber von der Nutzung der Erdwärme als regenerativer Energiequelle darf keine Gefährdung der Trinkwasserressourcen ausgehen. Daher hat der DVGW mit zwölf Grundsätzen zur „Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 23. Juli 2013 Anforderungen für die Genehmigung, Errichtung und Überwachung von oberflächennahen geothermischen Anlagen vorgelegt. Die 12 Grundsätze lauten:

  1. Vorrang des Schutzes der Trinkwasserressourcen vor der Erdwärmenutzung
  2. Einschränkungen der Erdwärmenutzung in Trinkwasserschutzgebieten
  3. Anzeige- und Genehmigungspflicht für Erdwärmenutzungen bei den zuständigen Fachbehörden
  4. Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige
  5. Vermeidung der gegenseitigen Beeinflussung von geothermischen Anlagen
  6. Ausreichende Standorterkundung für geothermische Anlagen
  7. Strenge Beachtung der einschlägigen technischen Regelungen und Einsatz qualifizierter Fachfirmen
  8. Einsatz unschädlicher Bau- und Betriebsstoffe
  9. Sicherstellung einer dauerhaften Wirksamkeit der Ringraumabdichtung
  10. Überwachung von Bau und Betrieb der geothermischen Anlage sowie Anlagendokumentation
  11. Haftungserklärung des Betreibers gemäß § 89 Wasserhaushaltsgesetz
  12. Fachgerechter Rückbau defekter bzw. stillgelegter geothermischer Anlagen

Diese Grundsätze treffen im Einzelfall auch für andere geothermische Anlagen wie Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe sowie Wärmepumpenanlagen mit Grundwasserbrunnen zu.

Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat den Einsatz der Fracking-Technologie durch Änderungen des Berg-, Wasser- und Umweltrechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der DVGW begrüßt die Mehrzahl der getroffenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen. Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber der bislang bestehenden Rechtslage.

Der DVGW fordert umfassende Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Hilfe des so genannten Fracking:

  • Kein Fracking und keine Versenkung von Flowback (Lagerstättenwasser und Fluide) in Trinkwasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen unter Berücksichtigung der räumlichen Zustromverhältnisse
  • Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für Fracking ist um eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen
  • Fracking bedarf in jedem Fall eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
  • Einvernehmen mit den Wasserbehörden im bergrechtlichen Zulassungsverfahren für Fracking sowie Beteiligung von Wasserversorgungsunternehmen

Mit einem umfassenden Regelungspaket zur Änderung des Berg-, Naturschutz-, Umwelt- und Wasserrechts will die Bundesregierung den Rahmen für das Fracking auch in unkonventionellen Gaslagerstätten schaffen. Gleichzeitig soll den Belangen des Bevölkerungs-, Gewässer- und Umweltschutzes Rechnung getragen werden. Umwelt- und Wirtschaftsministerium legten am 18.12.2014 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zum Fracking vor.

Der DVGW begrüßt die Entwürfe und findet darin viele seiner bereits 2013 formulierten fachlichen Anforderungen wieder, die er an einen Einsatz der Frackings-Technologie stellt, der den Anforderungen des vorsorgenden Gewässerschutzes genügt.

In seiner Stellungnahme weist der DVGW aber auch auf fortbestehende Regelungsdefizite hin. Diese bestehen beim Entwurf zur Änderung des WHG insbesondere im Hinblick auf die folgenden Aspekte:

  • die Erweiterung der Ausschlussregelung des neuen § 13a (1) auf im Festsetzungsverfahren befindliche Wasserschutzgebiete sowie auf die unterirdischen Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen mit und ohne Wasserschutzgebiet
  • die Angemessenheit der Einrichtung und der Arbeitsweise der nach §13a (6) und (7) einzurichtenden und arbeitenden Expertenkommission
  • die verbindliche Einführung des Stoffregisters nach § 13b (5) anstelle der bislang vorgesehenen Kann-Regelung und Formulierung von Anforderungen an die aufzunehmenden Informationen
  • die Klarstellung, für welche einzusetzenden, anfallenden und abzulagernden Stoffarten und -mengen eine Erlaubnis gilt und bei welchen Veränderungen ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich wird

In einigen Punkten weist zudem der vorliegende Entwurf zur Änderung der UVP-V Bergbau nach Ansicht des DVGW Regelungslücken auf, die dringend zu schließen sind:

  • die wesentlichen Entscheidungen im Rahmen der Durchführung einer UVP sind im Einvernehmen mit der wasserrechtlich zuständig Wasserbehörde zu treffen
  • die laut § 2 UVP-V Bergbau im Zuge einer UVP zu machenden, entscheidungserheblichen Angaben sind in Bezug auf Tiefbohrungen und Fracking unbedingt zu konkretisieren
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema Grundwasserschutz? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856