18. Juni 2020
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Dazu äußert sich der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke:
"Das heute verabschiedete Gebäude-Energie-Gesetz öffnet ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase im Neubau. Positiv werten wir, dass Brennwertheizungen über das Gasverteilnetz mit 50 Prozent Biomethan gespeist werden dürfen und dies auf die verpflichtende Quote zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt anrechenbar ist. Damit geht das Gesetz sogar über die im Herbst 2019 vom Kabinett verabschiedete Fassung hinaus, die diese Möglichkeit nur für die Kraft-Wärme-Kopplung vorsah. Die Politik hat erkannt, dass innovative, mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betriebene Brennwertkessel einen großen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Wärmemarkt leisten können.
Auch die vorgesehene Innovationsklausel für die Erprobung innovativer PtX-Produkte begrüßen wir. Wohnanlagen in der Nähe von Power-to-X-Anlagen können zukünftig als ausgewählte Modell-Projekte betrieben werden. Zwar sind die aus Wind und Sonne gewonnenen Synthesegase noch nicht auf die Erneuerbaren-Energien-Quote anrechenbar. Ein guter Anfang ist jedoch gemacht."