Thema der Landesgruppe Hessen
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
ien sind hierzu insbesondere: der Vorsorgegrundsatz das Verschlechterungsverbot das Gebot, Trends sich verschlechternder Qualität und Quantität zu stoppen, gekoppelt mit verbindlichen Zielwerten dieser
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