Stellungnahme vom 11.05.2017
Entwurf einer Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. April 2017
sowie für Grobfutterverluste geschaffen werden, weil ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag für Messungenauigkeiten in Höhe von 20 % möglich ist. Im Ergebnis sind Nährstoffüberschüsse von > 200 kg N/ha zulässig
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