Thema der Landesgruppe Mitteldeutschland
Technisches Sicherheitsmanagement
gemäß § 4 Abs. 2 EnWG nur versagt werden, wenn die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht gegeben sind. Ebenso kann die Behörde gemäß §
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