Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass das Trinkwasser in Deutschland zu den weltweit besten zählt.
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat sich mit der neuen Trinkwasserverordnung beschäftigt und sie gebilligt.
Zu der Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u.a. folgende Änderungen:
Der DVGW hat alles vorbereitet, um Sie schnellstmöglich mit der neuen Verordnung bekannt machen zu können.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Ermächtigungsgrundlage für die Trinkwasserverordnung. Das IfSG muss zur nationalen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie angepasst werden.
Der DVGW hatte die Gelegenheit, den Referentenentwurf zum IfSG zu kommentieren.
Flexibilisierung für b-Anlagen (dezentrale kleine Wasserwerke)
Der Bundesrat hat die fünfte Änderung der Trinkwasserverordnung am 17.09.2021 verabschiedet. Sie enthält die durch die EU-Trinkwasserrichtlinie gewährte Flexibilisierungsmöglichkeit für die Überwachungshäufigkeit sogenannter b-Anlagen (Wasserversorgungsanlagen einschließlich des zugehörigen Leitungsnetzes, aus der pro Tag weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden).
Das Gesundheitsamt kann nun bestimmen, welche Untersuchungen des Trinkwassers bei b-Anlagen in welchen Zeitabständen in dem vom Gesundheitsamt festzulegenden Zeitraum durchgeführt werden müssen (abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 1 TrinkwV). Die Abweichungsmöglichkeit gilt nur für die Parameter der Gruppe B der Anlage 4 Buchstabe b TrinkwV, wodurch auch die Schlüsselparameter E. coli und Enterokokken ausgenommen sind, um den Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie nachzukommen.
Das Gesundheitsamt darf eine von § 14 Absatz 2 Satz 1 TrinkwV abweichende Bestimmung nur treffen, wenn ihm keine Tatsachen bekannt sind, die zu einer Nichteinhaltung der Anforderungen oder Überschreitung der betroffenen Grenzwerte im Trinkwasser führen können. Dadurch wird gewährleistet, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus bei der Überwachung der Trinkwasserqualität kommt.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der vierten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Die Frist zur Umsetzung des § 17 Absatz 7 TrinkwV ist vom 09.01.2020 auf den 09.01.2025 verlängert worden, um unbillige Härten im Einzelfall zu vermeiden.
Der DVGW begrüßt deshalb ausdrücklich diese Verlängerung der Frist. Sie gibt den Wasserversorgern einen längeren Zeitraum für gegebenenfalls erforderliche Rückbauten und Neuplanungen und stellt durch die Überprüfung des § 17 Absatz 7 TrinkwV eine klarere und besser vollziehbare Regelung in Aussicht.
Trinkwasserverordnung inklusive Änderung vom 20.12.2019
Änderung der Trinkwasserverordnung vom 8.1.2018 sowie Neufassung des Volltexts vom 10.3.2016
Weitere Informationen zu Radioaktivität und Trinkwasser sind auf der unten stehenden Webseite zusammen gefasst:
Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Zur Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser im Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 der Trinkwasserverordnung aufgeführt sind. Die Liste wird am Umweltbundesamt im Auftrag vom Bundesministerium für Gesundheit unter der breiten Beteiligung der zuständigen Stellen in den Behörden sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände geführt.
Ist für die Entscheidung des Umweltbundesamtes nach § 11 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV die Erprobung eines Aufbereitungsstoffes oder Desinfektionsverfahrens („erweiterte Wirksamkeitsprüfung“, „allgemeine Erprobung“) erforderlich, so kann das Umweltbundesamt gemäß § 12 Absatz 1 TrinkwV auf Antrag befristete Ausnahmen von § 11 Absatz 1 Satz 1 und 5 sowie Absatz 2 TrinkwV genehmigen.
Der Einsatz von Ionenaustauscherharzen zur Nitratentfernung wurde bis 31.12.2024 verlängert. Mehr dazu auf unserer Themenseite Aufbereitungsverfahren.
Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Listen der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren der Trinkwasserverordnung des Umweltbundesamtes.
23. Änderungsmitteilung, veröffentlicht beim Umweltbundesamt
als Download beim Umweltbundesamt
Mikrobiologische und chemische Untersuchungsverfahren im Rahmen der Trinkwasserverordnung